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   VK Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 1 VK 24/04   

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https://dejure.org/2004,26443
VK Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 1 VK 24/04 (https://dejure.org/2004,26443)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.2004 - 1 VK 24/04 (https://dejure.org/2004,26443)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 1 VK 24/04 (https://dejure.org/2004,26443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Wasserbau; Bekanntmachung der Mindestbedingungen für Nebenangebote; Nachweis der Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes bei Angebotsabgabe; Schlüssigkeit und Aussagekraft eines vom Auftragnehmer vorzulegenden ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 629
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 1 VK 24/04
    Dies sei nach dem Urteil des EuGH vom 16.10.2003 - C-421/01 "Traunfellner" - anhand der Minimalbedingungen festzustellen, die der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen aufgestellt habe.

    Nach dem Urteil des EuGH vom 16.10.2003 - C-421/01 "Traunfellner" - hat ein Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen Angaben zu Mindestanforderungen zu machen, denen Änderungsvorschläge genügen müssen, sofern Änderungsvorschläge zugelassen sind.

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 1 VK 24/04
    Dies würde aber bedeuten, dass eine nachträgliche Abwandlung des ursprünglichen Anforderungsprofils durch die Vergabestelle gegeben wäre, die in Widerspruch zum Gebot der Gleichbehandlung aller Bieter steht (VK Bund, B.v. 26.o3.2002, VK 1 - 07/02; Motzke/Pietzcker/ Prieß, VOB/A, § 25 VOB/A, Rdnr. 143; vgl. a. BGH NJW 2000, 137, 139) [BGH 17.02.1999 - X ZR 101/97] .
  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - Verg 4/02

    Nachweis der Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes: Prüfungspflicht des

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 1 VK 24/04
    Weicht das Nebenangebot in technischer Hinsicht vom Hauptangebot ab, ist es Aufgabe des Bieters, die Gleichwertigkeit durch entsprechende Unterlagen wie Prüfzeugnisse, Gutachten, Qualitätszertifikate etc. nachzuweisen (OLG Koblenz, Beschl. v. 05.09.2002 - Verg 4/02 ).
  • VK Bund, 26.03.2002 - VK 1-07/02

    Auftrag LAN - Netzwerk - Elektronik

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 1 VK 24/04
    Dies würde aber bedeuten, dass eine nachträgliche Abwandlung des ursprünglichen Anforderungsprofils durch die Vergabestelle gegeben wäre, die in Widerspruch zum Gebot der Gleichbehandlung aller Bieter steht (VK Bund, B.v. 26.o3.2002, VK 1 - 07/02; Motzke/Pietzcker/ Prieß, VOB/A, § 25 VOB/A, Rdnr. 143; vgl. a. BGH NJW 2000, 137, 139) [BGH 17.02.1999 - X ZR 101/97] .
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 1 VK 24/04
    Diese Ansicht wird auch gestützt durch das Urteil des EuGH, Urt.v. 19.06.2003 - Rs. C-249/01 - "Hackermüller", wonach es dem Bieter gerade ermöglicht werden muss, im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens die Stichhaltigkeit des Ausschlussgrundes anzuzweifeln, und wonach ihm der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden kann, dass ihm kein Schaden entstanden sei, da sein Angebot ja aus anderen Gründen auszuscheiden gewesen wäre.
  • KG, 22.08.2001 - KartVerg 3/01

    Was sind ?Änderungen an den Verdingungsunterlagen? in § 21 VOB/A?

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 1 VK 24/04
    Nach dieser Regelung entscheidet die Vergabekammer, ob der Antragsteller (tatsächlich) in seinen Rechten verletzt ist und trifft dann, und nur dann - abgesehen von der umstrittenen Möglichkeit des § 114 Abs. 1 S. 2 HS 2 GWB - die geeigneten Maßnahmen, um eine (tatsächliche und nicht nur im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB geltend gemachte) Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern (in dieser Diktion auch Kammergericht, B. v. 22.08.2001, KartVerg 3/01 ).
  • VK Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 1 VK 51/02

    Abweichen eines Nebenangebots von bindenden Vorgaben

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 1 VK 24/04
    Dies gilt auch dann, wenn sich dies nur mittelbar im Wege der Auslegung der Verdingungsunterlagen oder aus allgemeinen Erwägungen heraus ergibt (vgl. VK Baden-Württemberg, B.v. 22.10.2002 - 1 VK 51/02 und B.v. 23.02.2004 - 1 VK 03/04; a.A. Opitz in VergR 1/2004, 56).
  • VK Baden-Württemberg, 23.02.2004 - 1 VK 3/04

    Dürfen Bieter und Auftraggeber die Verdingungsunterlagen ändern?

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 1 VK 24/04
    Dies gilt auch dann, wenn sich dies nur mittelbar im Wege der Auslegung der Verdingungsunterlagen oder aus allgemeinen Erwägungen heraus ergibt (vgl. VK Baden-Württemberg, B.v. 22.10.2002 - 1 VK 51/02 und B.v. 23.02.2004 - 1 VK 03/04; a.A. Opitz in VergR 1/2004, 56).
  • VK Bund, 21.01.2004 - VK 1-133/03

    Baumaßnahme - Entwässerungsanlagen Filterbrunnen/Oberflächenwasser

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 1 VK 24/04
    Um kein abgemagertes Nebenangebot handelt es sich demgegenüber, wenn sich aus der Leistungsbeschreibung erkennen lässt, dass Überkapazitäten gefordert werden, und ein Bieter daraufhin nicht diese Überkapazität anbietet, sondern den geschuldeten Erfolg mit einem geringeren Aufwand anbietet und damit denselben Leistungsumfang mit weniger Aufwand realisiert (VK Bund, B.v. 21.01.2004, VK 1 - 133/03).
  • VK Südbayern, 09.09.2003 - 38-08/03

    Neben- und Hauptangebote müssen gleichwertig sein

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 1 VK 24/04
    "Abmagerungsangebote", die gegenüber dem Hauptangebot lediglich einen geänderten, nämlich verringerten Leistungsumfang aufweisen, sind unzulässig, weil nicht gleichwertig (VK Südbayern, B.v. 09.09.2003, 38-08/03; a.A. Opitz in VergR 1/2004, 56).
  • VK Sachsen, 28.01.2004 - 1/SVK/158-03

    Ausschluss bei schwerer Verfehlung

  • VK Sachsen, 11.11.2004 - 1/SVK/105-04

    Abweichungen jeglicher Art qualifizieren als Nebenangebot

    Denn die VK Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2004, Az: 1 VK 24/04 sowie die VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.11.2004, Az: VK-SH 28/04 (noch nicht bestandskräftig) folgen dieser Auffassung nicht.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 1/06

    Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren für die Vergabe

    Hierzu wird etwa vertreten, dass die formalen Maßgaben in den Verdingungsunterlagen für die Abgabe von Nebenangeboten ausreichend seien (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.11.2004, Az.: VK-SH 28/04), dass Transparenz und Gleichbehandlung bei der Wertung bereits durch eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gewährleistet seien (VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004, Az.: 203-VgK-50/2004), dass die allgemeine Maßgabe "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." genüge (VK Bund, Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), dass für Mindestanforderungen über die Maßgaben etwa des Leistungsverzeichnisses und vorgegebener technischer Normen nur ausnahmsweise Bedürfnis bestehe (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005, Az.: 6 Verg 6/04 ), dass der Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen Genüge getan sei, wenn die Mindestanforderungen nicht in einem Anforderungskatalog explizit aufgelistet seien, sondern sich durch Auslegung der Verdingungsunterlagen erschließen ließen (VK Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2004, Az.: 1 VK 24/04), dass der Auftraggeber durch den Verweis auf die "in der Baubeschreibung vorgegebenen Randbedingungen" in der Angebotsaufforderung seiner Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen genüge, weil die Baubeschreibung Bezug auf den gemeinsamen Runderlass "Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau" nehme (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2005, Az.: VII - Verg 106 / 04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 3/06

    Ausschreibung einer Baumaßnahme; Ausschluss eines Angebots; Nichtvorlage

    Hierzu wird etwa vertreten, dass die formalen Maßgaben in den Verdingungsunterlagen für die Abgabe von Nebenangeboten ausreichend seien (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.11.2004, Az.: VK-SH 28/04), dass Transparenz und Gleichbehandlung bei der Wertung bereits durch eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gewährleistet seien (VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004, Az.: 203-VgK-50/2004), dass die allgemeine Maßgabe "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." genüge (VK Bund, Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), dass für Mindestanforderungen über die Maßgaben etwa des Leistungsverzeichnisses und vorgegebener technischer Normen nur ausnahmsweise Bedürfnis bestehe (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005, Az.: 6 Verg 6/04), dass der Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen Genüge getan sei, wenn die Mindestanforderungen nicht in einem Anforderungskatalog explizit aufgelistet seien, sondern sich durch Auslegung der Verdingungsunterlagen erschließen ließen (VK Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2004, Az.: 1 VK 24/04), dass der Auftraggeber durch den Verweis auf die "in der Baubeschreibung vorgegebenen Randbedingungen" in der Angebotsaufforderung seiner Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen genüge, weil die Baubeschreibung Bezug auf den gemeinsamen Runderlass "Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau" nehme (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2005, Az.: VII - Verg 106 / 04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2007 - 2 VK 5/06

    Schadensersatzanspruch aus vorvertraglichem Vertrauensverhältnis im Rahmen eines

    Hierzu ist etwa vertreten worden, dass die formalen Maßgaben in den Verdingungsunterlagen für die Abgabe von Nebenangeboten ausreichend seien (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.11.2004, Az.: VK-SH 28/04), dass Transparenz und Gleichbehandlung bei der Wertung bereits durch eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gewährleistet seien (VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004, Az.: 203-VgK-50/2004), dass die - auch im vorliegenden Fall verwandte - allgemeine Maßgabe "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." genüge (VK Bund, Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), dass für Mindestanforderungen über die Maßgaben etwa des Leistungsverzeichnisses und vorgegebener technischer Normen nur ausnahmsweise Bedürfnis bestehe (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005, Az.: 6 Verg 6/04), dass der Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen Genüge getan sei, wenn die Mindestanforderungen nicht in einem Anforderungskatalog explizit aufgelistet seien, sondern sich durch Auslegung der Verdingungsunterlagen erschließen ließen (VK Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2004, Az.: 1 VK 24/04), dass der Auftraggeber durch den Verweis auf die "in der Baubeschreibung vorgegebenen Randbedingungen" in der Angebotsaufforderung seiner Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen genüge, weil die Baubeschreibung Bezug auf den gemeinsamen Runderlass "Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau" nehme (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2005, Az.: VII - Verg 106/04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2007 - 2 VK 11/06

    Ausschreibung des Gesamtsystems "Einsatzleitstellen für die Landespolizei des

    Hierzu wird etwa vertreten, dass die formalen Maßgaben in den Verdingungsunterlagen für die Abgabe von Nebenangeboten ausreichend seien (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.11.2004, Az.: VK-SH 28/04), dass Transparenz und Gleichbehandlung bei der Wertung bereits durch eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gewährleistet seien (VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004, Az.: 203-VgK-50/2004), dass die allgemeine Maßgabe "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." genüge (VK Bund, Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), dass für Mindestanforderungen über die Maßgaben etwa des Leistungsverzeichnisses und vorgegebener technischer Normen nur ausnahmsweise Bedürfnis bestehe (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005, Az.: 6 Verg 6/04), dass der Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen Genüge getan sei, wenn die Mindestanforderungen nicht in einem Anforderungskatalog explizit aufgelistet seien, sondern sich durch Auslegung der Verdingungsunterlagen erschließen ließen (VK Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2004, Az.: 1 VK 24/04), dass der Auftraggeber durch den Verweis auf die "in der Baubeschreibung vorgegebenen Randbedingungen" in der Angebotsaufforderung seiner Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen genüge, weil die Baubeschreibung Bezug auf den gemeinsamen Runderlass "Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau" nehme (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2005, Az.: VII - Verg 106/04).
  • VK Niedersachsen, 20.03.2006 - VgK-04/06

    Verpflichtung des Auftraggebers zum erneuten Eintritt in die Angebotswertung;

    Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die VK Baden-Württemberg (vgl. Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 1 VK 24/04 und Beschluss v. 18.10.2005, 1 VK 62/05).
  • VK Niedersachsen, 22.03.2006 - VgK-05/06

    Überprüfung der Nebenangebote der Bieter auf ihre Gleichwertigkeit zur

    Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die VK Baden-Württemberg (vgl. Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 1 VK 24/04 und Beschluss v. 18.10.2005, 1 VK 62/05).
  • VK Baden-Württemberg, 29.04.2005 - 1 VK 14/05

    Vergabeverfahren "Entsorgungsdienstleistungen im ...., Lose 1-3"

    Dieser Forderung ist genüge getan, wenn sich die Mindestbedingungen entweder unmittelbar oder mittelbar im Wege der Auslegung der Verdingungsunterlagen oder aus allgemeinen Erwägungen heraus erschließen (VK Baden-Württemberg vom 11.5.2004, 1 VK 24/04).
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